Rechtspersönlichkeit

 

Die MLS sind im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ein Verein.

 

 

Mitgliedschaft

 

9 Sektionen und Verbände des Schweizerischen Baumeisterverbandes sind Vereinsmitglieder der MLS. Sie vertreten 11 Kantone der Schweiz.

 

- Baumeisterverband Aargau

Kanton Aargau

- Bauunternehmer Region Basel

Kantone Basel Land und Basel Stadt

- Graubündnerischer Baumeisterverband

Kanton Graubünden

- Baumeisterverband Luzern

Kanton Luzern

- Baumeisterverband Solothurn

Kanton Solothurn

- Baumeisterverband Schwyz

Kanton Schwyz

- Baumeisterverband Unterwalden

Kantone Nid- und Obwalden

- Baumeisterverband Uri

Kanton Uri

- Baumeisterverband Zug

Kanton Zug

 

 

Organe

 

a)

die Generalversammlung

 

Sie ist das oberste Organ der MLS. Jedes Aktivmitglied hat an der Generalversammlung zwei Stimmen, welche vertreten werden durch:

 

- die Mitglieder des Vorstandes und der Kurskommission
- die Sektionspräsidenten oder deren Stellvertreter
- bevollmächtigte Dritte

   

b)

der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und setzt sich zusammen aus:

 

- dem Präsidenten der MLS
- dem Vizepräsidenten
- den Beisitzern

   

c)

die Kurskommission

 

Sie besteht aus je einem Mitglied pro angeschlossene Sektion und setzt sich zusammen aus:

 

- dem Vorsitzenden
- dem Stellvertreter des Vorsitzenden
- den Mitgliedern

   

d)

die Revisionsstelle

 

Dies ist eine in der Schweiz ansässige Revisionsgesellschaft.